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Rückruf zur Normenberatung

Vereinbaren Sie einen verbindlichen Rückruf – wir klären Ihre Anforderungen zur ArbStättV-konformen Beleuchtung.

Industriehalle mit normgerechter Beleuchtung

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Direkte Kommunikation für Konformitätsfragen nach ArbStättV

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Präzisierungen zu Normenauslegung, Prüfpflichten und vertraglichen Rahmenbedingungen

1. Normenbezug Welche ArbStättV-Fassung ist maßgeblich?

Alle Angaben beziehen sich auf die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) inkl. der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4). Abweichungen durch länderspezifische Bauordnungen bleiben vorbehalten. Eine individuelle Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen ersetzt diese Informationen nicht.

2. Haftungsgrenze Übernimmt lampilampa die Gewähr für die Richtigkeit aller Planungsdaten?

Nein. Die bereitgestellten Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine verbindliche Lichtplanung nach DIN EN 12464-1. Für Schäden aus unvollständiger oder fehlerhafter Anwendung übernehmen wir keine Haftung. Die finale Konformitätsbewertung obliegt dem Betreiber bzw. dessen beauftragtem Fachplaner.

3. Prüfintervalle Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Die DIN EN 1838 und die DGUV Vorschrift 3 schreiben eine jährliche Funktionsprüfung sowie eine turnusmäßige Wartung vor. Konkrete Fristen können je nach Gefährdungsbeurteilung abweichen. lampilampa empfiehlt, die Prüfintervalle mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abzustimmen.

4. Produktkonformität Sind alle angebotenen Leuchten CE-gekennzeichnet?

Ja. Jede von lampilampa vertriebene Leuchte trägt die CE-Kennzeichnung und erfüllt die einschlägigen EU-Richtlinien (Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU). Die Konformitätserklärung kann auf Anfrage eingesehen werden. Bei Retrofit-Lösungen weisen wir gesondert auf etwaige Einschränkungen hin.

5. Vertragsbedingungen Welche Gewährleistung gilt für Planungsleistungen?

Für reine Planungs- und Beratungsleistungen gilt die gesetzliche Mängelhaftung von zwei Jahren ab Abnahme. Sofern die Planung Grundlage einer späteren Montage ist, verweisen wir auf die Gewährleistungsbedingungen des ausführenden Elektrofachbetriebs. Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

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