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Häufige Fragen zur ArbStättV-Konformität

Klarheit zu den wichtigsten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für industrielle Beleuchtung.

Normen & Vorschriften Welche Beleuchtungsstärke ist in Produktionshallen vorgeschrieben?

Die ArbStättV in Verbindung mit der DIN EN 12464-1 schreibt für grobe Montagearbeiten mindestens 200 Lux vor, für feine Arbeiten bis zu 750 Lux. Die genaue Einstufung hängt von der Sehaufgabe ab. Wir beraten Sie zur korrekten Messung und Planung.

Prüfpflichten Muss ich meine Beleuchtungsanlage regelmäßig prüfen lassen?

Ja, der Betreiber ist nach ArbStättV §4 verpflichtet, die Beleuchtung in regelmäßigen Abständen auf Konformität zu prüfen. Wir empfehlen eine jährliche Sichtprüfung und eine photometrische Messung alle drei Jahre. Unser Service umfasst die Dokumentation für Ihre Betriebsakte.

Blendung & Kontrast Wie vermeide ich Blendung an Arbeitsplätzen mit Bildschirmen?

Die DIN EN 12464-1 fordert einen UGR-Wert (Unified Glare Rating) von maximal 19 für Bildschirmarbeitsplätze. Wir setzen direktstrahlende LED-Leuchten mit Mikroprismen-Optik ein, die den UGR-Wert zuverlässig einhalten und gleichzeitig eine homogene Ausleuchtung gewährleisten.

Notbeleuchtung Welche Anforderungen gelten für die Sicherheitsbeleuchtung in Lagerhallen?

Nach DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung innerhalb von 0,5 Sekunden einschalten und mindestens 1 Lux auf der Fluchtwegachse bereitstellen. Wir planen und installieren zentrale Batteriesysteme, die diese Vorgaben dauerhaft erfüllen.

Modernisierung Kann ich alte Leuchtstoffröhren ohne Konformitätsverlust auf LED umrüsten?

Ein Retrofit ist möglich, erfordert aber eine photometrische Neuberechnung. Alte Rasterleuchten erzeugen oft andere Lichtverteilungen. Wir führen eine Vor-Ort-Analyse durch und empfehlen entweder einen LED-Retrofit-Einsatz oder einen kompletten Leuchtenaustausch, der die ArbStättV-Konformität sicherstellt.

Dokumentation Welche Unterlagen muss ich für die Behörden vorhalten?

Die ArbStättV verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die auch die Beleuchtung umfasst. Dazu gehören die Planungsunterlagen, Messprotokolle der Beleuchtungsstärke, Wartungsnachweise und die Konformitätserklärung der Leuchten. Wir unterstützen Sie mit einer vollständigen digitalen Dokumentation.

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