Vermessung der Beleuchtungsstärke, Leuchtdichteverteilung und Blendungsbewertung in Produktionshallen und Lagerbereichen. Wir dokumentieren die Einhaltung der Mindestwerte gemäß ASR A3.4.
Nachweis der normgerechten Ausleuchtung vor InbetriebnahmeTurnusgemäße Kontrolle aller ortsfesten Beleuchtungsanlagen inklusive Sicht- und Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung. Protokollierung der Messergebnisse für Ihr Prüfbuch.
Rechtssichere Dokumentation für die BerufsgenossenschaftPlanung und Abnahme von Rettungswegsystemen nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0100-560. Prüfung der Batteriekapazität, Schaltzeiten und Beleuchtungsstärke auf den Fluchtwegen.
Gewährleistung der Betriebssicherheit im GefahrenfallTechnische Begleitung bei der Umrüstung bestehender Anlagen auf LED-Technik. Wir prüfen die photometrische Eignung, EMV-Verträglichkeit und die Einhaltung der ArbStättV nach dem Umbau.
Modernisierung ohne KonformitätsrisikoMessung des UGR-Werts (Unified Glare Rating) und der Flimmerfrequenz nach DIN EN 12464-1. Identifikation von Störquellen, die zu Ermüdung oder Unfällen führen können.
Steigerung der Sehleistung und Vermeidung von FehlbeanspruchungErstellung der vollständigen Prüfprotokolle, Messberichte und der Konformitätserklärung nach ArbStättV §4. Alle Unterlagen werden revisionssicher archiviert und auf Wunsch digital bereitgestellt.
Nachweis für Behörden und Versicherer jederzeit abrufbarWir analysieren Ihre bestehende Beleuchtungsanlage vor Ort und prüfen die Einhaltung der ArbStättV. Dabei erfassen wir Leuchtmittel, Lichtverteilung und Schaltkreise.
Anhand der Raumnutzung und Arbeitsplatzarten erstellen wir ein Beleuchtungskonzept mit normgerechten Werten für Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendungsbegrenzung.
Wir dokumentieren die Übereinstimmung mit DIN EN 12464-1 und ArbStättV. Dazu gehören Messprotokolle, Berechnungen und ein abschließender Prüfbericht.
Nach der Installation führen wir eine finale Messung durch, erstellen die Konformitätserklärung und übergeben alle Unterlagen für Ihre Betriebsdokumentation.
Klarheit zu den wichtigsten Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung für industrielle Beleuchtung.
Die ArbStättV in Verbindung mit der DIN EN 12464-1 schreibt für grobe Montagearbeiten mindestens 200 Lux vor, für feine Arbeiten bis zu 750 Lux. Die genaue Einstufung hängt von der Sehaufgabe ab. Wir beraten Sie zur korrekten Messung und Planung.
Ja, der Betreiber ist nach ArbStättV §4 verpflichtet, die Beleuchtung in regelmäßigen Abständen auf Konformität zu prüfen. Wir empfehlen eine jährliche Sichtprüfung und eine photometrische Messung alle drei Jahre. Unser Service umfasst die Dokumentation für Ihre Betriebsakte.
Die DIN EN 12464-1 fordert einen UGR-Wert (Unified Glare Rating) von maximal 19 für Bildschirmarbeitsplätze. Wir setzen direktstrahlende LED-Leuchten mit Mikroprismen-Optik ein, die den UGR-Wert zuverlässig einhalten und gleichzeitig eine homogene Ausleuchtung gewährleisten.
Nach DIN EN 1838 muss die Sicherheitsbeleuchtung bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung innerhalb von 0,5 Sekunden einschalten und mindestens 1 Lux auf der Fluchtwegachse bereitstellen. Wir planen und installieren zentrale Batteriesysteme, die diese Vorgaben dauerhaft erfüllen.
Ein Retrofit ist möglich, erfordert aber eine photometrische Neuberechnung. Alte Rasterleuchten erzeugen oft andere Lichtverteilungen. Wir führen eine Vor-Ort-Analyse durch und empfehlen entweder einen LED-Retrofit-Einsatz oder einen kompletten Leuchtenaustausch, der die ArbStättV-Konformität sicherstellt.
Die ArbStättV verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die auch die Beleuchtung umfasst. Dazu gehören die Planungsunterlagen, Messprotokolle der Beleuchtungsstärke, Wartungsnachweise und die Konformitätserklärung der Leuchten. Wir unterstützen Sie mit einer vollständigen digitalen Dokumentation.